Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.12.2012, Az. 3 O 10482/11 - nicht rechtskräftig
§ 3 OlympSchG
Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit “Unser Angebot zu Olympia 2008″ keinen
Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) darstellt. Zwar dürfe der
geschützte Begriff “Olympia” nicht ohne Zustim… mehr
