LawBlog -
Ich habe vor einiger Zeit ein Foto getwittert. Es zeigte einen Werbeslogan für ein Autohaus. Der Slogan war auf einen öffentlich
ausgestellten Sportwagen aus Stuttgart gepappt. Groß zu lesen war auch der Name des Kundenberaters als “Ansprechpartner”. Dieser Name
wiederum war Anlass für einen, nun ja, mittelflauen Gag unter 140 Zeichen.
Der betreffende Herr rief mich an und verlangte die L… mehr
